1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Firma memendo, vertreten
durch ihren Inhaber, Herrn Dirk Skerra erbringt ihre Leistungen
ausschließlich auf Grundlage der folgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
2. Zustandekommen
des Vertrages
Der jeweilige Einzelvertrag über
Dienstleistungen von memendo kommt mit der Gegenzeichnung
des Kundenantrages durch den Inhaber oder einen Bevollmächtigten
von memendo zustande. Vertragspartner des Auftraggebers wird
stets nur memendo. Dies gilt unabhängig davon, ob diese
sich zur Erbringung der Dienste einer Leistung Dritter bedient.
Die Wirksamkeit des Gesamtvertrages wird von der Unwirksamkeit
einzelner Vertragsbestimmungen nicht berührt.
3. Preise
Die Preisangebote verstehen sich vorbehaltlich abweichender
Vereinbarungen zuzüglich der zum Vertragszeitpunkt gesetzlich
festgelegten Mehrwertsteuer. Werden Leistungen über eine
längere Dauer erbracht, so ist memendo berechtigt, die
Preise jederzeit nach schriftlicher Vorankündigung mit
einer Frist von sechs Wochen zu erhöhen. Geht die Preisanhebung
über die Preissteigerung von 10% wesentlich hinaus, ist
der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer
Frist zu dem Termin zu kündigen, zu dem die Preiserhöhung
wirksam wurde.
4. Rechnungsstellung
Die vereinbarte Vergütung wird mit Fertigstellung und
Abnahme der Leistung fällig.
5. Teilrechnungen
Hat die vereinbarte Leistung einen größeren, in
verschiedene Teilleistungen teilbaren Umfang, so behält
sich memendo das Recht vor, Zwischenrechnungen über die
bereits geleistete Arbeit auszustellen. Diese sind vorab und
nach den allgemeinen Zahlungsbedingungen zu begleichen. Werden
Teilrechnungen nicht beglichen, oder wird memendo eine wesentliche
Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des
Auftraggebers bekannt, so ist memendo berechtigt, die weitere
Bearbeitung des Auftrages vorläufig einzustellen.
6. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Rechnungsbetrages ist innerhalb von 8 Tagen
nach Rechnungsdatum zu leisten. Der Abzug von Skonto ist nicht
möglich, es sei den, anderes wurde vereinbart. Bei Bekannt
werden einer wesentlichen Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen
des Rechnungsnehmers, ist memendo berechtigt, eine unverzügliche
Zahlung aller offenen Rechnungen zu verlangen.
7. Versicherungen
Sollten die memendo übergebenen Manuskripte, Originale,
Dateien oder andere Materialien gegen Diebstahl, Feuer, Wasser
oder jede andere Gefahr versichert werden, so hat der Auftraggeber
dies selbst zu veranlassen. Andernfalls können nur Schäden,
verursacht durch grobe Fahrlässigkeit unter Vorsatz von
Mitarbeitern von memendo, geltend gemacht werden, in Höhe
des Materialwertes der überlassenen Gegenstände.
8. Nutzungsrechte
für Projekte
Dem Kunden werden die zum Betrieb und zur inhaltlichen Aktualisierung
des Projektes notwendigen Nutzungsrechte eingeräumt.
9. Firmenlogo
Als Hinweis auf den Ersteller, behält sich memendo das
Recht vor, sein Firmenzeichen einmalig im Rahmen der vorhandenen
Raumkapazitäten auf den Internetseiten zu platzieren
(Impressum).
10. Verantwortlichkeit
des Auftraggebers
Der Auftraggeber darf weder durch Form oder Inhalt seiner
Internetseiten noch durch den mit ihnen verfolgten Zweck gegen
gesetzliche Verbote verstoßen. Insbesondere ist er allein
für die Beachtung der urheberrechtlichen Vorschriften
verantwortlich memendo übernimmt insofern keine Prüfungspflicht.
11. Haftung
des Auftraggebers
Der Auftraggeber haftet memendo auf Ersatz für alle direkten
und indirekten Schäden, die durch einen Verstoß
seiner Internetseiten gegen ein gesetzliches Verbot oder die
guten Sitten verursacht werden. Die Haftung umfasst auch Vermögensschäden.
12. Quellcodes
Die Quellcodes von Programmen, Programmteilen, Skripten und
Flash-Animationen sind grundsätzlich Eigentum von memendo
und nicht Bestandteil eines Auftrages, es sei denn, die Verfügung
ist im Angebot oder im Auftrag eindeutig geregelt. Die Übernahme
von Quellcodes durch den Kunden ist Bestandteil eines rechtlich
selbständigen Vertrages.
13. Erfüllung
und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis
entstehende Ansprüche ist Hamm in Westfalen. Hier liegt
ebenfalls der Gerichtsstand für alle entsprechenden Ansprüche.
14. Änderungen
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Ändert memendo die Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
so hat sie dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Mit Ablauf eines Monats erlangen die neu gefassten Geschäftsbedingungen
für alle Verträge Gültigkeit, soweit der Auftraggeber
ihrer Geltung bis zu diesem Zeitpunkt nicht ausdrücklich
widersprochen hat.
15. Salvatorische
Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich
dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten,
bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder
Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen
oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen
Regelungen.
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