3D Visualisierung
  Service
  Projektablauf


1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Firma memendo, vertreten durch ihren Inhaber, Herrn Dirk Skerra erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3. Preise
Die Preisangebote verstehen sich vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen zuzüglich der zum Vertragszeitpunkt gesetzlich festgelegten Mehrwertsteuer. Werden Leistungen über eine längere Dauer erbracht, so ist memendo berechtigt, die Preise jederzeit nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von sechs Wochen zu erhöhen. Geht die Preisanhebung über die Preissteigerung von 10% wesentlich hinaus, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu dem Termin zu kündigen, zu dem die Preiserhöhung wirksam wurde.

4. Rechnungsstellung
Die vereinbarte Vergütung wird mit Fertigstellung und Abnahme der Leistung fällig.

5. Teilrechnungen
Hat die vereinbarte Leistung einen größeren, in verschiedene Teilleistungen teilbaren Umfang, so behält sich memendo das Recht vor, Zwischenrechnungen über die bereits geleistete Arbeit auszustellen. Diese sind vorab und nach den allgemeinen Zahlungsbedingungen zu begleichen. Werden Teilrechnungen nicht beglichen, oder wird memendo eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt, so ist memendo berechtigt, die weitere Bearbeitung des Auftrages vorläufig einzustellen.

6. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Rechnungsbetrages ist innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten. Der Abzug von Skonto ist nicht möglich, es sei den, anderes wurde vereinbart. Bei Bekannt werden einer wesentlichen Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Rechnungsnehmers, ist memendo berechtigt, eine unverzügliche Zahlung aller offenen Rechnungen zu verlangen.

7. Versicherungen
Sollten die memendo übergebenen Manuskripte, Originale, Dateien oder andere Materialien gegen Diebstahl, Feuer, Wasser oder jede andere Gefahr versichert werden, so hat der Auftraggeber dies selbst zu veranlassen. Andernfalls können nur Schäden, verursacht durch grobe Fahrlässigkeit unter Vorsatz von Mitarbeitern von memendo, geltend gemacht werden, in Höhe des Materialwertes der überlassenen Gegenstände.

8. Nutzungsrechte für Projekte
Dem Kunden werden die zum Betrieb und zur inhaltlichen Aktualisierung des Projektes notwendigen Nutzungsrechte eingeräumt.

9. Firmenlogo
Als Hinweis auf den Ersteller, behält sich memendo das Recht vor, sein Firmenzeichen einmalig im Rahmen der vorhandenen Raumkapazitäten auf den Internetseiten zu platzieren (Impressum).

10. Verantwortlichkeit des Auftraggebers
Der Auftraggeber darf weder durch Form oder Inhalt seiner Internetseiten noch durch den mit ihnen verfolgten Zweck gegen gesetzliche Verbote verstoßen. Insbesondere ist er allein für die Beachtung der urheberrechtlichen Vorschriften verantwortlich memendo übernimmt insofern keine Prüfungspflicht.

11. Haftung des Auftraggebers
Der Auftraggeber haftet memendo auf Ersatz für alle direkten und indirekten Schäden, die durch einen Verstoß seiner Internetseiten gegen ein gesetzliches Verbot oder die guten Sitten verursacht werden. Die Haftung umfasst auch Vermögensschäden.

12. Quellcodes
Die Quellcodes von Programmen, Programmteilen, Skripten und Flash-Animationen sind grundsätzlich Eigentum von memendo und nicht Bestandteil eines Auftrages, es sei denn, die Verfügung ist im Angebot oder im Auftrag eindeutig geregelt. Die Übernahme von Quellcodes durch den Kunden ist Bestandteil eines rechtlich selbständigen Vertrages.

13. Erfüllung und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehende Ansprüche ist Hamm in Westfalen. Hier liegt ebenfalls der Gerichtsstand für alle entsprechenden Ansprüche.

14. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Ändert memendo die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so hat sie dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Mit Ablauf eines Monats erlangen die neu gefassten Geschäftsbedingungen für alle Verträge Gültigkeit, soweit der Auftraggeber ihrer Geltung bis zu diesem Zeitpunkt nicht ausdrücklich widersprochen hat.

15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.